EVB-IT Seminare

Die EVB-IT (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik) sind neue Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand für IT-Leistungen und durch die Vergabestellen grundsätzlich zu verwenden.

Am 12.10.2000 wurden die ersten vier Typen der EVB-IT (Dienstleistung, Überlassung Typ A, Kauf, Instandhaltung) durch Frau Brigitte Zypries, Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, veröffentlicht. Damit wurde die erste Etappe der 1997 begonnenen Verhandlungen mit den Industrieverbänden über die von der öffentlichen Hand vorgelegten Entwürfe beendet. Die Vertragstexte sind inzwischen an das am 01.01.2002 in Kraft getretene neue deutsche Schuldrecht angepasst worden. Zusammen mit dem neuen Vertragstyp "Überlassung Typ B" sind diese aktualisierten Vertragstexte ab dem 01.05.2002 gültig.