"Hätten Sie´s gewusst?" - Alles zum vergaberechtlichen Auftragswert
Das europäische Vergaberecht beansprucht größtmögliche Geltung. Hier kommt der Auftragswertschätzung eine besondere Bedeutung zu. Fehler können zur Aufhebung des Vergabeverfahrens und dessen Wiederholung führen. Den Bietern entstandener Vertrauensschaden ist zu ersetzen.
Deshalb befasst sich das 3-stündige Seminar mit allen relevanten Fragen rund um die Auftragswertschätzung, u.a.:
•Welche Teile der Vergütung müssen berücksichtigt werden?
•Wie ist bei Losvergaben und Rahmenvereinbarungen/Dauerschuldverhältnissen zu verfahren?
•Was muss bei der Vergabe von Planungsleistungen beachtet werden?
•Was besagt die „80/20-Regel“?
Darüber hinaus spielt der Auftragswert eine Rolle im Rahmen von Auftragsänderungen. Hier ist der sog. Ursprüngliche Auftragswert bei der Prüfung der Zulässigkeit von vergaberechtsfreien Auftragserweiterungen heranzuziehen. Um welchen Wert es tatsächlich geht, welche Fallstricke und Besonderheiten zu beachten sind, wird ebenfalls in diesem Seminar betrachtet.
•Inanspruchnahme von Optionen
•Erweiterung von Losen
•Verfahrensweise bei Rahmenvereinbarungen
Seminarleitung: Herr Hans-Peter Müller, Dipl. Verwaltungswirt
Nach seinem Abitur 1976 absolvierte er die Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Mannheim.
Seine berufliche Laufbahn begann er 1983 beim Kreiswehrersatzamt Neuwied, zuletzt war er Abteilungsleiter. Von 1988 bis 1996 arbeitete er im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Bereich Zivile Krisenvorsorge. 1996 folgte eine Berufung an die Deutsche NATO-Vertretung in Brüssel, wo er Vizepräsident des NATO-Industrieplanungsausschusses für zivile Krisenvorsorge war.
Seit 2001 ist im er Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zuständig für Vergaberecht und Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen (u.a.: VgV, SektVO; UVgO, VO PR Nr. 30/53).
Von 1999 bis 2001 erfolgte ein berufsbegleitendes Zusatzstudium „Wirtschafts- und Arbeitsrecht“ an der Fernuniversität Hagen. Von 2001 bis 2006 schloss sich ein Studium der Rechtswissenschaften (ebenfalls berufsbegleitend) an der Rheinischen Friedrich-Wilhelm Universität Bonn an.
Hans-Peter Müller ist Autor und Herausgeber der Kommentare von Greb/Müller „Kommentar zur Sektorenverordnung“ (2. Auflage 2017) sowie von Hoffjan, Müller, Waldmann „Preise und Preisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen“. Daneben ist er Mitautor bei Kulartz/Kus/Portz/Priess „Kommentar zum GWB Vergaberecht“ (4. Auflage), Reidt/Stickler/Glahs „Vergaberecht“ (4. Auflage), Müller-Wrede „GWB Vergaberecht Kommentar“, Kulartz/Kus/Marx/Portz/Priess „Kommentar zur VgV“, Kulartz/Röwekamp/Portz/Priess „Kommentar zur UVgO“. Regelmäßige Einladungen als Referent runden sein vergaberechtliches Engagement ab.
Zielgruppe
Das Seminar richten sich an:
Entscheider und Mitarbeiter von öffentlichen Auftraggebern wie auch an Unternehmen.
Grundkenntnisse des Vergabeverfahrens sollten vorhanden sein.