Die elektronische Kommunikation im Vergabeverfahren (e-Vergabe) - Rechtliche Einführung-

Seit dem 18. Oktober 2018 müssen alle öffentlichen Auftraggeber die Vergabe öffentlicher Aufträge im Oberschwellenbereich grundsätzlich elektronisch durchführen. Die rechtlichen Grundlagen wurden im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die weitere verfahrensrechtliche Ausgestaltung in den Verordnungen, die auf der Grundlage des § 113 GWB erlassen wurden, geschaffen. Das Webinar widmet sich in diesem Zusammenhang der eingehenden Betrachtung der rechtlichen Voraussetzungen der elektronischen Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach dem GWB und der Vergabeverordnung (VgV).
Für den Unterschwellenbereich gilt: Seit dem 1. Januar 2020 müssen Auftraggeber, die die „Unterschwellenvergabeordnung“ – UVgO anwenden, die gleichen elektronischen Vorgaben beachten wie im Oberschwellenbereich. Insbesondere die Grundsätze der Kommunikation sowie die Anforderungen an die zu verwendenden elektronischen Mittel und deren Einsatz im Vergabeverfahren wurden 1:1 in die UVgO übernommen. Die wenigen rechtlichen Unterschiede zwischen Ober- und Unterschwellenbereich werden ebenfalls thematisiert.

Im Einzelnen werden folgende Themen sowie die damit im Zusammenhang ergangene praxisrelevante Rechtsprechung behandelt:

- Umsetzung der „e-Vergabe“ in nationales Recht (Lieferungen und Dienstleistungen)

- Struktur der Umsetzung in VgV und UVgO (zentraler und dezentraler Ansatz)

- Grundsätze der Kommunikation
U.a. Sprechverbot in wesentlichen Teilen des Vergabeverfahrens?
Bleiben mündliche Angebots-Präsentationen zulässig?

- Grundsatz der elektronischen Kommunikation / Textform / Ausnahmen
Umgang mit Unterschriftenzeilen in Formblättern bei Vorgabe der Textform bei Angeboten

- Sonderregelungen im elektronischen Kontext
Elektronische Verfügbarkeit der Vergabeunterlagen
Müssen die Vergabeunterlagen immer vollständig verfügbar sein?
Aufführung der Eignungskriterien in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
Erfüllt eine Verlinkung auf die Eignungskriterien die Anforderung an deren rechtswirksame Bekanntmachung?
Elektronische Bekanntmachungen
Elektronische Konsequenz bis zum Zuschlag?
Kann der elektronische Weg für Rügen gem. § 160 Abs. 3 GWB vorgegeben werden?

- Fakultative elektronische Instrument im elektronischen Vergabeverfahren
Dynamisches Beschaffungssystem (insbes. Darstellung des Ablaufs)
Elektronische Auktion (insbes. Darstellung des Ablaufs)
Elektronischer Katalog

Zielgruppe

EinkäuferInnen, aus dem öffentlichen Bereich, die erstmals elektronisch beschaffen müssen
Bieter, die sich an elektronisch durchgeführten öffentlichen Verfahren beteiligen wollen.

Seminarleitung:

Dipl.-Verw.-Wirt Michael Wankmüller war bis zu seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst im für die Bundesregierung federführenden Vergaberechtsreferat des Bundeswirtschaftsministeriums für nationale und internationale Fragen des Vergaberechts zuständig. In diesem Zusammenhang befasste er sich auch mit der Umsetzung von EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht, rechtlichen Fragen der elektronischen Auftragsvergabe sowie mit Aspekten der umweltfreundlichen und innovativen Beschaffung. Davor war er mehrere Jahre in der zentralen Beschaffung der Bundeswehrverwaltung tätig. Herr Wankmüller ist Mitautor zahlreicher Vergaberechtskommentare und aktuell Mitautor des neuen "Schnelleinstiegs" in die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), der unter dem Titel "Ley/Wankmüller: Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO 2017)" in der Verlagsgruppe Hüthig-Jehle-Rehm GmbH München erschienen ist.

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