Intensivseminar: Vergabe öffentlicher Aufträge nach der Unterschwellenvergabeordnung - UVgO
Nach der Vergaberechtsreform des Jahres 2016 im Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte liegt seit Anfang des Jahres 2017 das Ergebnis der Novellierung des Vergaberechts unterhalb der EU-Schwellenwerte vor: Die neue „Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungaufträge (Unterschwellenvergabeordnung – UvgO)“ wurde am 07. Februar 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie ersetzt die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A aus 2009 (VOL/A 2009), die bisher die öffentliche Auftragsvergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte regelte.
Vorbild der UVgO ist die Vergabeverordnung – VgV, deren Regelungen jedoch nicht vollständig bzw. modifiziert übernommen wurden. Gleichzeitig enthält die UVgO jedoch auch weiterhin einzelne Bestimmungen der VOL/A, so dass die Anzahl der Paragraphen auf 54 angewachsen ist (gegenüber 20 Paragraphen in der VOL/A). Rechnet man die vielen Vorschriften aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der VgV hinzu, auf die in der UVgO verwiesen wird, erhöht sich die nunmehr im unterschwelligen Bereich einschlägige Vorschriftenzahl nochmals beträchtlich. Dies führt zur Unübersichtlichkeit des Regelwerks und macht seine Anwendung schwieriger. Der Praktiker muss also genau hinsehen und kann nicht einfach auf ein in sich geschlossenes Regelwerk zurückgreifen, wie dies bei der VOL/A noch der Fall war.
Dieses Seminar behandelt detailliert die Bestimmungen der UVgO von A-Z, wobei auch die „elektronische Vergabe“ thematisiert wird, die ab 1.1.2020 (teilweise auch schon ab 1.1.2019) für öffentliche Auftraggeber im Unterschwellenbereich verpflichtend vorgegeben wird. Die Verknüpfungen zu den angepassten Bestimmungen aus dem Oberschwellenbereich und den teilweise übernommenen Regeln aus der bisherigen VOL/A werden herausgearbeitet und auch kritisch beleuchtet. Im Ergebnis erhalten Sie einen vollständigen Überblick über alle Bestimmungen und einen vertiefenden Einblick in das neue Regelwerk.
Seminarleitung:
Herr Hans-Peter Müller, Dipl. Verwaltungswirt
Nach seinem Abitur 1976 absolvierte er die Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Mannheim.
Seine berufliche Laufbahn begann er 1983 beim Kreiswehrersatzamt Neuwied, zuletzt war er Abteilungsleiter. Von 1988 bis 1996 arbeitete er im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Bereich Zivile Krisenvorsorge. 1996 folgte eine Berufung an die Deutsche NATO-Vertretung in Brüssel, wo er Vizepräsident des NATO-Industrieplanungsausschusses für zivile Krisenvorsorge war.
Seit 2001 ist im er Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zuständig für Vergaberecht und Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen (u.a.: VgV, SektVO; UVgO, VO PR Nr. 30/53).
Von 1999 bis 2001 erfolgte ein berufsbegleitendes Zusatzstudium „Wirtschafts- und Arbeitsrecht“ an der Fernuniversität Hagen. Von 2001 bis 2006 schloss sich ein Studium der Rechtswissenschaften (ebenfalls berufsbegleitend) an der Rheinischen Friedrich-Wilhelm Universität Bonn an.
Hans-Peter Müller ist Autor und Herausgeber der Kommentare von Greb/Müller „Kommentar zur Sektorenverordnung“ (2. Auflage 2017) sowie von Hoffjan, Müller, Waldmann „Preise und Preisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen“. Daneben ist er Mitautor bei Kulartz/Kus/Portz/Priess „Kommentar zum GWB Vergaberecht“ (4. Auflage), Reidt/Stickler/Glahs „Vergaberecht“ (4. Auflage), Müller-Wrede „GWB Vergaberecht Kommentar“, Kulartz/Kus/Marx/Portz/Priess „Kommentar zur VgV“, Kulartz/Röwekamp/Portz/Priess „Kommentar zur UVgO“. Regelmäßige Einladungen als Referent runden sein vergaberechtliches Engagement ab.
Dipl.-Verw.-Wirt Wilhelm Kruth verfügt über eine mehr als 45-jährige Erfahrung in der Kommunal- und Landesverwaltung NRW. Als ehemaliger Leiter eines Wirtschaftsbetriebes der Landesverwaltung und aufgrund seiner Erfahrung in der Lehre (Kernfächer der Betriebswirtschaft) an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW hat Herr Kruth fundierte Kenntnisse in der Vergabe von Aufträgen und der Anwendung betriebswirtschaftlicher Instrumente. Seit seiner Pensionierung beschäftigt er sich freiberuflich mit der Modernisierung der öffentlichen Verwaltung.
Zielgruppe
- Beschaffer der öffentlichen Hand, die bisher hauptsächlich oder ausschließlich mit dem 1. Abschnitt der VOL/A gearbeitet haben
- Leiter von Vergabestellen
- Vetriebspersonal im Public Sektor und Berater bei Vergabeverfahren
Voraussetzungen
Grundkenntnisse im Vergaberecht sollten vorhanden sein.
Trainingsinhalte
- Struktur, Gegenstand und Anwendungsbereich der UVgO
- Neustruktur der Vergabeverfahren (u.a. neue Ausnahmetatbestände und stärkere Formalisierung des Verhandlungsverfahrens – vormals Freihändige Vergabe)
- Ausweitung des Vergaberegimes auf den Teilnahmewettbewerb
- Neustruktur der Eignung
- Neuregelung zu Unteraufträgen und zur Eignungsleihe
- Verschlusshaltung von übermittelten Angeboten und Teilnahmeanträgen sowie deren Öffnung
- Prüfung und Wertung von Angeboten und Teilnahmeanträgen
- Ungewöhnlich niedrige Angebote
- Zuschlag, Aufhebung von Vergabeverfahren,
- Stärkere Berücksichtigung politisch strategischer Ziele (umweltbezogene, soziale, innovative Aspekte, Gesetzestreue) auf allen Ebenen des Vergabeverfahrens
- Ausschreibungsfreie Auftragsänderungen
- Sonderregelung für bestimmte Leistungen und unter besonderen Umständen (soziale u. besondere Dienstleistungen, freiberufliche Leistungen, verteidigungs- und sicherheitsspezifische Aufträge, Beschaffungen im Ausland)
- Verschiedene - teils neue - Einzelvorschriften (z.B. Vertraulichkeit, Vermeidung von Interessenkonflikten, Projektantenproblematik, Fristen, Direktauftrag, Rahmenvereinbarungen, Markterkundung, Dokumentation,etc.)
- Elektronische Kommunikation im Vergabeverfahren