Lizenz- und Urheberrecht Seminare
Nach der Vergaberechtsreform des Jahres 2016 im Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte liegt seit Anfang des Jahres 2017 das Ergebnis der Novellierung des Vergaberechts unterhalb der EU-Schwellenwerte vor: Die neue „Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungaufträge (Unterschwellenvergabeordnung – UvgO)“ wurde am 07. Februar 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie ersetzt die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A aus 2009 (VOL/A 2009), die bisher die öffentliche Auftragsvergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte regelte.
Vorbild der UVgO ist die Vergabeverordnung – VgV, deren Regelungen jedoch nicht vollständig bzw. modifiziert übernommen wurden. Gleichzeitig enthält die UVgO jedoch auch weiterhin einzelne Bestimmungen der VOL/A, so dass die Anzahl der Paragraphen auf 54 angewachsen ist (gegenüber 20 Paragraphen in der VOL/A). Rechnet man die vielen Vorschriften aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und der VgV hinzu, auf die in der UVgO verwiesen wird, erhöht sich die nunmehr im unterschwelligen Bereich einschlägige Vorschriftenzahl nochmals beträchtlich. Dies führt zur Unübersichtlichkeit des Regelwerks und macht seine Anwendung schwieriger. Der Praktiker muss also genau hinsehen und kann nicht einfach auf ein in sich geschlossenes Regelwerk zurückgreifen, wie dies bei der VOL/A noch der Fall war.