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Praxisorientiertes Fachwissen

Zertifizierung zum Vergaberecht

Ausbildung zum Praxisorientierten (IT-)Beschaffer
Wir haben eine Ausbildung für Beschaffer aller Behörden und Einrichtungen der öffentlichen Hand geschaffen.
Sie können die Ausbildung innerhalb einer Woche im Rahmen der IT-Beschafferwoche absolvieren.
Nach erfolgreicher Seminarteilnahme erhalten Sie von uns als Nachweis ein cmt Recht Seminar GmbH-Zertifikat für diese Ausbildung.
Datum
Dauer
Ort
Freie
Plätze
Titel
Preis
12.08.2024 5 Köln IT-Beschafferwoche
2.700,00 €*
Details>
21.10.2024 5 München IT-Beschafferwoche
2.700,00 €*
Details>
Fragen und Antworten
Was fällt unter das Vergaberecht?
Für die öffentliche Hand gilt beim Einkauf von Leistungen das Vergaberecht, das alle Regeln und Vorschriften dafür vorschreibt.
Sie müssen hier unterscheiden, ob die Vergabe ober- oder unterhalb der EU-Schwellenwerte erfolgen soll. Nur im sogenannten Oberschwellenbereich kann ein unterlegener Bieter oder Bewerber die Verletzung von Verfahrensvorschriften im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens vor den Vergabekammern und gegebenenfalls den Oberlandesgerichten geltend machen. Aufträge im Oberschwellenbereich müssen unter Verwendung von Standardformularen europaweit bekannt gemacht werden. Diese werden durch die EU-Kommission vorgegeben.
Welche Vorschriften gelten im Vergaberecht?
Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte

Folgende Vorschriften finden hier Anwendung:
Für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen:

    Bei Vergaben des Bundes und seiner Behörden: Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO)
    Bei Vergaben auf Landes- und Kommunalebene: Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) (sofern in Kraft getreten und in der für das Land geltenden Fassung); ansonsten: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A, Abschnitt 1: Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) (PDF: 269 KB)

Hinweis: Die Unterschwellenvergabeordnung - UVgO soll perspektivisch die VOL/A, Abschnitt 1, auch auf Landes- und Kommunalebene ersetzen. Hierzu können die Länder in den Verwaltungsvorschriften zur jeweiligen Landeshaushaltsordnung oder im jeweiligen Landesvergabegesetz einen Anwendungsbefehl zum Inkrafttreten der UVgO aufnehmen. In einigen Bundesländern wird den Kommunen die Anwendung der UVgO nicht verbindlich vorgeschrieben, sondern nur empfohlen.

Für die Vergabe von Bauleistungen:

    Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A, Abschnitt 1: Basisparagraphen,  Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A)
Vergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte

Die Grundlagen des Vergaberechts oberhalb der Schwelle sind in Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) enthalten.
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)

Die VgV konkretisiert die Bestimmungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge in Teil 4 des GWB. Die VOL/A, 2. Abschnitt und die VOF sind seit April 2016 entfallen und nicht mehr anwendbar. Bezüglich dieser Auftragsbereiche gilt ausschließlich die neue VgV.

Die VgV gliedert sich in sieben Abschnitte, zum Teil mit Unterabschnitten. Der Abschnitt 1 betrifft allgemeine Bestimmungen und Querschnittsregelungen zur Kommunikation, insbesondere zur elektronischen Kommunikation.

  • Abschnitt 1 enthält auch die genannte Verweisung auf die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (2. Abschnitt der VOB/A).

  • Abschnitt 2 der neuen Vergabeverordnung regelt das Vergabeverfahren. Er umfasst die Zulassungsvoraussetzungen für die Wahl einer Verfahrensart und darüber hinaus Regeln zum genauen Ablauf der einzelnen Verfahrensarten. Als wesentliche Neuerung enthält die Vergabeverordnung nunmehr genaue "Fahrpläne" zur Durchführung der jeweiligen Verfahrensart. Ein besonderer Schwerpunkt des Abschnitts liegt auf der Eignung und auf sonstigen Anforderungen an Unternehmen. Dieser Regelungsbereich umfasst auch den rechtlichen Rahmen für die neue Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Schließlich finden sich in dem Abschnitt 2 Regelungen zur Einreichung und zur Form von sowie zum Umgang mit Angeboten, Teilnahmeanträgen, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen sowie zur Prüfung und Wertung der Angebote.

Der Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B, PDF: 239 KB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 2003 (BAnz. Nr. 178a) ist in der Regel in den Vertrag einzubeziehen.

  • Abschnitt 3 widmet sich den besonderen Vorschriften für die Vergabe sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen. Neben die Erleichterungen, die bereits im GWB geregelt sind (insbesondere die freie Wahl der wettbewerblichen Verfahrensart), treten weitere Erleichterungen etwa im Hinblick auf die Dauer von Rahmenvereinbarungen, die Zuschlagskriterien und die Mindestfristen.

  • Abschnitt 4 geht auf die besonderen Vorschriften zur Beschaffung von energieverbrauchsrelevanten Leistungen und Straßenfahrzeugen ein, die - in Umsetzung entsprechender sektoraler EU-Richtlinien - bereits Gegenstand der bisherigen Vergabeverordnung waren.

  • Abschnitt 5 enthält grundlegende Vorschriften zur Durchführung von Planungswettbewerben, und zwar nicht nur solchen im Bereich der Bauplanung.

  • Abschnitt 6 trägt den Besonderheiten der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Rechnung. Der Abschnitt nennt insbesondere das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb und den wettbewerblichen Dialog als Regelverfahren. Der Abschnitt geht zudem auf Besonderheiten bei Bauplanungswettbewerben ein.

  • Abschnitt 7 schließlich trifft Übergangs- und Schlussbestimmungen. Insbesondere ermöglicht er es öffentlichen Auftraggebern, die Verwendung elektronischer Mittel, abgesehen von der Bekanntmachung und von der Zurverfügungstellung der Vergabeunterlagen, aufzuschieben.

Bei der Vergabe von Bauleistungen ist neben bestimmten Teilen der VgV weiterhin die VOB/A EU anzuwenden (vgl. § 2 VgV). Informationen zur VOB/A sind hier erhältlich.
Sektorenverordnung (SektVO)

Die SektVO regelt die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung durch Sektorenauftraggeber (zuim Beispiel kommunale Versorgungswirtschaft). Dies können neben öffentlichen Auftraggebern auch private Unternehmen sein (zum Beispiel Stadtwerke).
Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)

In der neuen Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV) finden sich Vorschriften zur Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen.
Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV)

Die EU-Richtlinie 2009/81/EG setzt für die Beschaffung im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich ebenfalls EU-weite, wettbewerbliche Vergabeverfahren voraus. Durch diese EU-Richtlinie soll schrittweise ein europäischer Markt für Verteidigungs- und Sicherheitsausrüstungen mit gleichen Wettbewerbsbedingungen für Anbieter aus den EU-Mitgliedstaaten aufgebaut und nationale Beschaffungsmärkte zugunsten von Anbietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten geöffnet werden.

Welche Schwellenwerte gelten für die Vergabe?
Schwellenwerte

Seit dem 1. Januar 2022 gelten folgende Schwellenwerte:

  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge für oberste, obere Bundesbehörden und vergleichbare Bundeseinrichtungen    140.000 Euro    

  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge für alle anderen Auftraggeber    215.000 Euro
  • Bauaufträge    5.382.000 Euro

  • Verteidigungs- und sicherheitsrelevante Liefer- und Dienstleistungsaufträge    431.000 Euro  
  • Verteidigungs- und sicherheitsrelevante Bauaufträge    5.382.000 Euro
  • Konzessionen    5.382.000 Euro   
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern    431.000 Euro    
  • Bauaufträge von Sektorenauftraggebern    5.382.000 Euro

Was beinhaltet die Ausbildung während der IT-Beschafferwoche?
Ausbildung

Mit dem Besuch der IT-Beschafferwoche werden Sie gleichzeitig zum Praxisorientierten IT-Beschaffer ausgebildet!

Das Seminar ist wie folgt gegliedert:

  • 1. Tag    10:00 - 17:00 Uhr    Der rechtliche Rahmen
  • 2./3.Tag    09:00 - 16:00 Uhr    Anwendung des Vergaberechts in der Praxis
  • 4./5.Tag    09:00 - 16:00 Uhr    IT-Vertragsrecht und die Anwendung der Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand der EVB-IT in der Praxis
Nach der fünftägigen Ausbildung erhalten Sie ein Zertifikat zum IT-Beschaffer.

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Bianca Kölbl

Bianca Kölbl Seminarorganisation

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